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I. Abschluß des Reisevertrages 1. Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde PROTOURS LIMITADA den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigene einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese Reisebedingungen als verbindlich an.
2. Der Vertrag kommt mit Annahme durch PROTOURS LIMITADA zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird PROTOURS LIMITADA dem Kunden eine Reisebestätigung zukommen lassen.
3. Nebenabreden und Änderungen des Reisevertrages beduerfen der Schriftform II. Bezahlung 1. Der Kunde hat bei Abschluß des Reisevertrages eine Anzahlung in Höhe von USD 100,- pro Person zu bezahlen.
2. Der restliche Reisepreis wird soweit im Angebot und in der Bestätigung auf keine anderen Zahlungsbedingungen hingewiesen wurden, 60 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig und ist vom Kunden fristgerecht zu bezahlen. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden - nach Eingang seiner Zahlung bei PROTOURS LIMITADA - bei Ankunft in Chile am Flughafen von einem Mitarbeiter von PROTOURS LIMITADA uebergeben.
3. Etwaige Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig. III. Leistungen 1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in den für die Reisezeit gültigen Angeboten von PROTOURS LIMITADA - unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit - sowie der Inhalt der Reisebestätigung maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von Orts- und Hotelprospekten und sonstigen Dritten.
2. Im Flugpreis eingeschlossen ist die Beförderung von maximal 20 kg Reisegepäck pro Reisenden, soweit in der Reisebeschreibung nichts gesondert geregelt ist.
3. Für während der Reise nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen erfolgt, keine Erstattung. IV. Leistungs- und Preisänderungen 1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die nicht von PROTOURS LIMITADA wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. PROTOURS LIMITADA wird sich bemühen, einen gleichwertigen Ersatz anzubieten. Der Kunde wurde insbesondere darauf hingewiesen, daß chilenische Hotels gesetzlich berechtigt sind, bei Überbuchung Kunden auf gleichwertige oder höherklassige Hotels umzubuchen, ohne daß sich hieraus Ansprüche des Kunden ergäben. Aus diesem Grunde sind in diesem Falle auch Ansprüche gegen PROTOURS LIMITADA ausgeschlossen. Unter die bezeichneten Leistungsänderungen fallen insbesondere aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, Umwandlung von Nonstop-Fügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw. Umsteigeflüge und umgekehrt sowie Änderungen von Flugzeiten, Terminen, Einsatz anderer Fluggeräte sowie anderer Fluggesellschaften, die aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Fluggesellschaften - und damit auch PROTOURS LIMITADA - vorbehalten sind.
2. Leistungsänderungen in Folge bei Vertragsschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, die PROTOURS LIMITADA nicht zu vertreten hat - insbesondere in Fällen höherer Gewalt -, sind gestattet, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von PROTOURS LIMITADA für den Kunden zumutbar sind. Das Recht des Kunden und von PROTOURS LIMITADA, in solchen Fällen den Reisevertrag gemäß zu kündigen, bleibt unberührt. PROTOURS LIMITADA ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern ihr dies möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.
3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind.
4. Liegt der Reisetermin später als 4 Monate nach Abschluß des Reisevertrages, kann PROTOURS LIMITADA Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluß nachweisbar und unvorhergesehen die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, erhöht haben oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Welchselkurse Rechnung getragen werden muß. PROTOURS LIMITADA weist eine solche Erhöhung mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises nach. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung sowie die Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat PROTOURS LIMITADA dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn PROTOURS LIMITADA in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Ein derartiges Verlangen hat der Reisende unverzüglich nach Erklärung durch PROTOURS LIMITADA dieser gegenüber geltend zu machen. V. Rücktritt durch den Kunden/Ersatzteilnehmer/Umbuchung 1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei PROTOURS LIMITADA innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts oder im Falle des Nichtantrittes der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung ist PROTOURS LIMITADA berechtigt, angemessenen Ersatz für die getroffene Reisevorkehrung und für ihre Aufwendungen zu verlangen. PROTOURS LIMITADA kann diesen Ersatzanspruch nach ihrer Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Staffelung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren, unbeschadet des Rechts des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Hierfür sind folgende Prozentsätze maßgeblich (Angaben pro Person, Kinder unter 2 Jahren werden nicht berücksichtigt), falls keine abweichenden Regelungen getroffen wurden: bis zum 46. Tag vor Reisebeginn USD 100,- vom 45. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 30 % vom 29. Tag bis 10. Tag vor Reisebeginn 50 % vom 09. Tag oder weinger 100 % 2. Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dies PROTOURS LIMITADA mitteilt. PROTOURS LIMITADA kann jedoch der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen - insbesondere diejenigen des Ziellandes - entgegenstehen. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der zwischen PROTOURS LIMITADA und dem angemeldeten Teilnehmer bestehende Vertrag nicht berührt. Für den Fall der Teilnahme des Dritten kann PROTOURS LIMITADA vom Reisenden zusätzlich zum Reisepreis die tatsächlich entstanden Umbuchungskosten, mindestens jedoch USD 100,- verlangen.
3. Umbuchungen von Reisen für einen anderen Reisetermin sind nur mit Zustimmung von PROTOURS LIMITADA möglich, es sei denn, der Reisende stellt für die ursprünglich gebuchte Reise einen Ersatzteilnehmer. PROTOURS LIMITADA kann die Zustimmung zur Umbuchung von der Zahlung einer Stornogebühr abhängig machen, die sich nach ihren tatsächlich entstehenden Mehrkosten berechnen muß. Im übrigen berechnet PROTOURS LIMITADA bei bestätigten Umbuchungen die tatsächlich anfallenden Bearbeitungskosten, mindestens jedoch USD 100,-. VI. Reiseversicherung Der Abschluß einer Reiseversicherung wird empfohlen. VII. Sonderkosten Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen (z.B. Kosten, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zu vorbereiteten Ausflügen entstehen oder für eine vorzeitige Rückkehr als Folge von Unpäßlichkeit, Krankheit oder Unfall), gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchssteller zu zahlen. Tritt PROTOURS LIMITADA, um einem aktuellen Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von PROTOURS LIMITADA im Voraus gezahlten Beträge nach Abschluß der Reise sofort zu erstatten. VIII. Kündigung/Absage durch PROTOURS LIMITADA 1. PROTOURS LIMITADA kann den Vertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt PROTOURS LIMITADA, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, sie muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
2. PROTOURS LIMITADA kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde den fälligen Reisepreis (siehe oben Ziffer II) nicht fristgerecht bezahlt Bei diesem Rücktritt wegen Zahlungsverzuges kann PROTOURS LIMITADA vom Kunden eine Entschädigung nach Maßgabe der unter Ziffer V.1. genannten Pauschalsätze verlangen oder den Schaden konkret berechnen, wobei an die Stelle des Eingangs der Rücktrittserklärung des Kunden der Zugang der Kündigungserklärung von PROTOURS LIMITADA beim Kunden tritt. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, daß ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geltend gemachte Entschädigungspauschale sei.
3. Ist in den Reiseangeboten für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden, steht der mit dem Kunden abgeschlossene Reisevertrag unter der auflösenden Bedingung, daß diese bestimmte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl bis 2 Wochen vor dem vorgesehenen Abreisedatum nicht erreicht, endet das Vertragsverhältnis des Kunden mit PROTOURS LIMITADA, falls PROTOURS LIMITADA nicht erklärt, die Reise trotzdem durchführen zu wollen. Bei Nichtdurchführung hat der Kunde Anspruch auf volle Erstattung bereits einbezahlter Beträge. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. PROTOURS LIMITADA ist verpflichtet, dem Kunden von dem Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl unverzüglich Mitteilung zu machen. IX. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt 1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer Gewalt (z.B. Krieg oder Kriegsgefahr, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Verschärfung der Gesundheitsbestimmungen nach Vertragsabschluß durch das Einreiseland, Streik des Flughafenpersonals, der Fluglotsen oder der Zoll- und Paßbeamten des Ziellandes) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl PROTOURS LIMITADA als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann PROTOURS LIMITADA für die bis dahin erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen (z.B. notwendiger verlängerter Aufenthalt) eine angemessene Entschädigung verlangen.
2. PROTOURS LIMITADA ist bei einer Kündigung aufgrund vorstehenden Absatzes verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere - falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt - den Kunden zurückzubefördern. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung (z.B. durch Beförderung mit anderen Fluggesellschaften zu höheren Tarifen) sind von dem Reisenden zu tragen. X. Haftung 1. PROTOURS LIMITADA haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Reisevorbereitung, und sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen eigenen Leistungsbeschreibungen, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von PROTOURS LIMITADA herausgegebenen Prospekten, sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten. 2. PROTOURS LIMITADA haftet ferner für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen; diese Haftung ist aber entsprechend Ziffer XI. der vorliegenden Reisebedingungen beschränkt.
3. Wird im Rahmen einer Reise zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Kunden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt PROTOURS LIMITADA Fremdleistungen.. Sie haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. XI. Beschränkung der Haftung 1. Die Haftung von PROTOURS LIMITADA ist beschränkt oder ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen ist. Kommt PROTOURS LIMITADA die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so gilt dies insbesondere für die Haftungsbedingungen nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Dem Kunden wird dringend der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. XII. Gewährleistung 1. Abhilfe - Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. PROTOURS LIMITADA kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. PROTOURS LIMITADA ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, daß sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist unverzueglich an PROTOURS LIMITADA zu richten. Nur ersatzweise, falls der Kontakt (Telefon, Fax, E-Mail) zu PROTOURS LIMITADA nicht möglich ist, ist die örtliche Reiseleitung des Leistungsträgers oder der Leistungsträger selbst Adressat des Abhilfeverlangens.
2. Minderung des Reisepreises - Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise bis zur Abhilfe durch PROTOURS LIMITADA kann der Kunde nach Beendigung der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit der Reisende es schuldhaft unterläßt, den Mangel den in Ziffer XII 1. rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.
3. Kündigung des Vertrages Bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise durch einen Mangel kann der Kunde den Vertrag im allgemeinen erst dann kündigen, wenn der Kunde den Mangel angezeigt, PROTOURS LIMITADA bzw. ihrem Vertreter eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist, ohne daß PROTOURS LIMITADA Abhilfe leistet. Bei gerechtfertigter Kündigung kann PROTOURS LIMITADA für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der vertraglichen Reiseleistungen und der Wert der wirklichen Reiseleistungen sowie der Gesamtreisepreis maßgeblich. Im übrigen erstattet PROTOURS LIMITADA den voraus bezahlten Reisepreis zurück.
4. Sofern PROTOURS LIMITADA einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Kunde Schadensersatz verlangen. Voraussetzung dieses Anspruchs ist jedoch ebenfalls, daß der Kunde den Mangel angezeigt und Abhilfe verlangt hat. XIII. Mitwirkungspflicht 1. Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig erhält, muß er PROTOURS LIMITADA umgehend benachrichtigen.
2. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den in Ziff. XII 1. genannten Stellen zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. XIV. Ausschluß von Ansprüchen 1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde unverzueglich gegenüber PROTOURS LIMITADA geltend zu machen. Dies gilt auch, wenn der Kunde bereits während der Reise einen Mangel beanstandet hat. In seinem eigenen Interesse wird dem Kunden empfohlen, die Mängelrüge schriftlich vorzunehmen. XV. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften 1. Der Kunde ist alleinig verantwortlich fuer die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften. Informationen koennen bei den zustaendigen Vertetungen (Konsulat, Zollbehoerden, etc..) eingeholt werden.
2. Der Kunde hat die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht PROTOURS LIMITADA ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
3. Ansonsten ist der Kunde für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. XVI. Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 1. Das Vertragsverhältnis unterliegt Chilenischem Recht.
2. Der Kunde kann PROTOURS LIMITADA nur an ihrem Sitz verklagen.
3. Für Klagen von PROTOURS LIMITADA gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich.
4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. PROTOURS LIMITADA EDIFICIO PROTOURS Imperial 0655 Region de los Lagos, Puerto Varas CHILE
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